Telefon: 06722 2839

Notfälle: 0151 22 62 30 77

Gesetze

Als Tierarzt bin ich einer Vielzahl zusätzlicher Gesetze , Verordnungen und Regeln unterworfen.

Warum geht das nicht, warum macht das der Tierarzt nicht ? Vielleicht ist es ja verboten - wenn ich etwas ablehne, fragen sie mich ruhig warum ich dieses oder jenes ablehne.

Tierschutzgesetz

Als Beispiel nenne ich hier §6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Dies gilt auch für lästige Wolfskrallen beim Hund solange keine medizinische Indikation vorliegt.

Arzneimittelgesetz

Hier wäre besonders §56a zu nennen. Hier geht es zum Beispiel um die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte. Es gab einmal ein relativ günstiges Humanarzneimittel, welches für die Behandlung von Epilepsie beim Hund eingesetzt wurde. Im Jahr 2010 erfolgte die Neuzulassung des selben Wirkstoffes für Hunde. Seither darf ich das humanmedizinische (günstigere) Medikament nicht mehr einsetzen.

Arzneimittelpreisverordnung

Diese legt fest, wieviel ich für ein Medikament in meiner Praxis verlangen muss. Ich darf meine Preise nicht frei kalkulieren.

Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Diese legt fest, wieviel Geld ich für eine von mir erbrachte Leistung verlangen darf.

 

Berufsordnung, Betäubungsmittelgesetz, Impfstoffverordnung, Röntgenverordnung, Tierärztliche Hausapothekenverordnung, Tierseuchengesetz, Verordnung über Meldepflichtige Krankheiten, Verordnung über Anzeigepflichtige Tierseuchen, ...

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.